Wie beantragst du die Elternzeit richtig? 3 Tipps

Anders als beim Elterngeld musst du für die Beantragung der Elternzeit kein bestimmtes Formular benutzen. Du kannst die Elternzeit beim Arbeitgeber grundsätzlich selbst frei formulieren und angeben für welchen Zeitraum du Elternzeit beantragen möchtest.

Viele Arbeitgeber verwenden hierfür Formularanträge, die du gerne auch benutzen kannst.

Tipp 1:

Achte jedoch darauf, dass die Varianten der Elternzeitbeantragung, die du haben möchstest auf dem Formular auch enthalten sind. Denn manchmal sind nicht alle Varianten enthalten, z.B. wenn du schon deinen Wunsch auf eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit angeben möchtest. Sonst kannst du das Formular des Arbeitgebers handschriftlich ergänzen.

Damit du die rechtlichen Voraussetzungen des Elternzeitantrags erfüllst musst du noch auf zwei Punkte achten:

Tipp 2:

Du musst deinen Elternzeitantrag zwingend schriftlich stellen und eigenhändig unterschreiben! Eine E-Mail an den Arbeitgeber reicht nicht aus. Da es eine Möglichkeit ist für die Dauer der Elternzeit durch diese einseitige Erklärung aus dem Arbeitsverhältnis auszusteigen, ist diese strengere Form der Schriftform für die Beantragung vorgegeben. Zusätzlich kannst du natürlich den Antrag auch per E-Mail an den Arbeitgeber senden wenn du magst, aber eben nur zusätzlich. Du solltest auch eine Empfangsbestätigung für den Erhalt deines Elternzeitantrags vom Arbeitgeber bekommen. Wenn du da ganz sicher gehen willst, solltest du den Antrag per Einwurf-Einschreiben senden.

Tipp 3:

Genauso wichtig ist, dass du die Elternzeit mit Einhaltung der gesetzlich vorgesehen Frist einreichst. Für die klassische Elternzeit nach der Geburt des Kindes ist eine Frist von 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.

Für die Mutter bedeutet diese Frist, dass sie die Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt ihres Kindes beim Arbeitgeber beantragen muss. Das ist deshalb so, weil die Elternzeit der Mutter sich direkt nach den 8 Wochen der Mutterschutzfrist nach der Entbindung anschließt bzw. die ersten zwei Monate der Elternzeit durch die Mutterschutzfristen überlagert sind. Das ergibt sich aus § 16 Abs. 1 BEEG, wonach die Elternzeit auf die Mutterschutzfristen nach der Entbindung angerechnet wird.

Für den Vater bedeutet die Einhaltung der 7-Wochen-Frist, dass der Elternzeitantrag mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, wenn der Vater direkt zur Geburt des Kindes Elternzeit nehmen möchte. Der tatsächliche Geburtstermin wird dann nachgereicht und die Elternzeit entsprechend angepasst.

Mach dich schlau!

Bevor du den Elternzeitantrag stellst, solltest du die verschiedenen Möglichkeiten die du und ihr als Paar zur Gestaltung der Elternzeit ggf. auch mit einer Teilzeitbeschäftigung habt kennen.

In meinem Kurs Wiedereinstieg nach der Elternzeit beleuchte ich vom Zeitpunkt der Schwangerschaft an, über den Mutterschutz zur Elternzeit und den Wiedereinstieg nach der Elternzeit Schritt für Schritt, verständlich erklärt alle rechtlichen Möglichkeiten, Fristen und Anträge. Meldet euch gerne zu zweit als Paar an. Für das live Webinar gibt es Termine im Januar 2022.

Wenn du einen Musterantrag für die Beantragung der Elternzeit für Mama und/oder Papa haben möchtest, schreibe mir gerne eine E-Mail, ich lasse dir den Antrag kostenlos zukommen.


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