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Schwanger im Arbeitsverhältnis, Elternzeit, Wiedereinstieg
Hol dir die Infos, die Du gerade brauchst in verständlich aufbereiteten Videos und pdfs.
Deine Rechte, Ansprüche und Möglichkeiten
Wenn du auch nach der Geburt deines Kind deine Karriere vorantreiben möchtest, brauchst du einen Plan!
Ich zeige dir, wie du deine Karriere nach der Schwangerschaft richtig und rechtssicher planen kannst.

Hier findest du alles, was du für die Planung und Gestaltung deiner Elternzeit wissen musst. In diesem Fahrplan bekommst du Formulierungsbeispiele und praktische Quick Tipps zur Umsetzung. Alle relevanten Fristen, die du beachten musst, je nach Antrag findest du hier.
– Wann und wie kannst du die Elternzeit verlängern?
– Wann und wie kannst du die Elternzeit verkürzen?
– Wie sieht es für die Elternzeit des Vaters aus?
– Welche Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit gibt es?
– Was passiert mit dem Urlaub in und nach der Elternzeit?
Wiedereinstieg nach Elternzeit - Webinar-Aufzeichnung

Video Tutorial aus Webinar
Dauer: ca. 37 min
29,00 Euro
In diesem Video erfährst du alles, worauf du bei deinem Wiedereinstieg nach der Elternzeit in den Job achten musst, welche Ansprüche und rechtliche Möglichkeiten du hast.
Egal, ob du in Vollzeit oder Teilzeit nach der Elternzeit arbeiten willst, gebe ich dir Tipps wie du deine Pläne am besten umsetzen kannst.
Möchtest du nur für eine bestimmte Dauer mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten, gibt es die Möglichkeit der Brückenteilzeit.
Ich zeige dir, wie du die entsprechenden Anträge stellst und welche Gestaltungsmöglichkeiten du hast.
Dieses Video-Webinar ist ein rund um sorglos Paket, du profitierst von meiner langjährigen Erfahrung in der Beratung von Frauen im Beruf als Fachanwältin im Arbeitsrecht. Ich erkläre alle Zusammenhänge verständlich und Schritt für Schritt mit vielen wichtigen Tipps und Hinweisen, damit du gestärkt in deinen Wiedereinstieg gehst.
Kenne deine Ansprüche und deine rechtlichen Möglichkeiten, damit du weisst, was dir zusteht!
1. Phase: Schwangerschaft
Du hältst den positiven Schwangerschaftstest in der Hand und es ist klar: Deine Welt wird sich bald ändern! Du bist bald Mama, wie schön!! Tausend Gedanken schießen Dir durch den Kopf, die Dein Baby betreffen!
Doch wenn Du auch mit Kind Deine Karriere vorantreiben möchtest, ist es wichtig Dir auch darüber Gedanken zu machen und Dich über Deine Möglichkeiten und Rechte zu informieren. Wie lange Du in Elternzeit gehen möchtest, wann Du wieder einsteigen möchtest und wie – ob in Vollzeit oder Teilzeit.
Es gibt zum Glück viele rechtliche Gestaltungs-möglichkeiten, die Du gut für Dich nutzen kannst.
- „Muss ich meinem Chef bzw. dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich schwanger bin?“
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung die Schwangerschaft sofort mitzuteilen. Es ist aber in vielen Fällen sinnvoll, da der Arbeitgbeber nach dem Mutterschutzgesetz verpflichtet ist, den Arbeitplatz neu zu beurteilen und ggf. Vorkehrungen vorzunehmen. Zudem sind einige Einschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit, bei Tragen von Lasten oder bei Arbeiten mit giftigen Stoffen zu beachten.
- „Was ist, wenn ich meinen Job in der Schwangerschaft nicht machen kann?“
Kann der bisherige Job aufgrund der Schwangerschaft nicht ausgeübt werden, soll nach dem Mutterschutzgesetz eine Anpassung der Tätigkeiten vorgenommen werden, sofern möglich. Wenn das aber nicht möglich ist, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder stellt der Frauenazrt eine ärztliches Beschäftigungsverbot aus oder der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot. In beiden Fällen erhält die schwangere Frau zu 100 % ihren Lohn weiter und der Arbeitgeber bekommt diese Leistung von der Krankenkasse erstattet.
2. Phase: Elternzeit
Gut zu überlegen ist, wie lange Du in Elternzeit gehen möchtest und ob eventuell auch Dein Partner in Elternzeit gehen möchte. Grundsätzlich haben beide Elternteile einen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit – parallel – sofern das Kind im eigenen Haushalt lebt.
Hier gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Elternzeit an sich musst Du nur rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen, er muss sie nicht genehmigen. Du bindest Dich aber mit Deinem Antrag für die ersten zwei Jahre. Wenn Du im Nachhinein Deine Elternzeit verkürzen oder verlängern möchtest, brauchst Du die Zustimmung des Arbeitgebers.
Du hast die Möglichkeit einen Teil der Elternzeit zu verteilen bis auf das achte Lebensjahr des Kindes. Und Du hast die Möglichkeit während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten (wenn in Deinem Betrieb mehr als 15 AN beschäftigt sind) oder mit Zustimmung Deines Arbeitgebers auch woanders zu arbeiten.

In meinem digitalten Fahrplan Elternzeit gebe ich eine ausführliche Anleitung mit vielen Formulierungsbeispielen und Tipps zur Gestaltung der Elternzeit. Du erhälst direkt nach dem Kauf das PDF-Dowlnload mit 16 vollbepackten Seiten an wertvollen Tipps zur optimalen Planung der Elternzeit auch mit Blick auf den Wiedereinstieg.

3. Phase: Wiedereinstieg
In der Praxis ergeben sich am häufigsten Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Sei es, weil der zurückkehrenden Frau andere Aufgaben zugewiesen werden und im schlechtesten Fall sogar eine geringere Bezahlung angeboten wird oder sei es weil die Mutter eine Teilzeitbeschäftigung beantragt hat, die der Arbeitgeber nicht gewähren möchte.
Auch hier gibt es viele rechtliche Gestaltungs-möglichkeiten.
Wichtig ist den Antrag rechtzeitig mindestens drei Monate vor Ablauf der Elternzeit zu stellen und auch genau anzugeben, wie Du die reduzierte Arbeitzeit auf die Woche verteilen möchtest.

Lass Dich für Deine persönliche Situation individuell beraten, wie Du am besten Deine Elternzeit gestalten kannst und auch wie Du wieder in den Job einsteigen kannst, ob während oder nach der Elternzeit, ob in Teilzeit oder Vollzeit.
Hat der Arbeitgeber Deinen Teilzeitantrag abgelehnt?
Verliere keine Zeit und lasse Dich beraten.
Was ist Jobsharing?
Hier findest du einige Infos zur arbeitsrechtlichen Einordnung. Mehr erfährst du in meinem Podcast Mother's Comeback.
Jobsharing aus arbeitsrechtlicher Sicht - download pdf

Jobsharing als attraktives Arbeitsmodell!
Hier findest du auf 16 Folien die wichtigsten Infos zum Josharing aus arbeitsrechtlicher Sicht aus meinem online Vortrag bei Joyntleading.
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Du kannst mich auch gerne direkt kontaktieren! Ich freue mich über deine Nachricht.

Video-Tutorial (ca. 30 min)
Betriebsratswahl
In diesem Video Tutorial erkläre ich die wesentlichen Voraussetzungen der Betriebsratswahl:
– wer darf wählen (Wahlberechtigung)
– wer darf für das BR-Amt kandidieren? (Wählbarkeit)
– wie viele Betriebsratsmitglieder werden gewählt?
– wie setzt sich das BR-Gremium zusammen?
– welche Rolle spielt die Quote für das Geschlecht in der Minderheit?
– Beipielberechnung der Quotensitze für das Geschlecht in der Minderheit
– Was ist eine Listenwahl, was eine Personenwahl?
– Kündigungsschutz der Wahlbewerber und des Wahlvorstands
– Ablauf der Wahl für Betriebe über 100 Mitarbeiter
– Wahlschutz und Wahlkosten
Ich bin seit über 18 Jahren Fachanwältin für Arbeitsrecht und führe regelmäßig Schulungen durch. Hier gebe ich meine Erfahrungen und Tipps rund um die Betriebsratswahl.
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