Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

Du hältst den positiven Schwangerschaftstest in der Hand und bist überwältigt vor Glück und du möchtest es am liebsten der ganzen Welt erzählen.

Die Frage ist, musst du es gleich auch deinem Arbeitgeber sagen? Und hängt es davon ab, ob der Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft weiß, damit du den Sonderkündigungsschutz hast?

Im Mutterschutzgesetz steht, dass eine schwangere Frau die Schwangerschaft mitteilen soll, sobald sie es weiß, es ist aber eben kein Muss.

Je nach Job, macht es natürlich Sinn frühzeitig dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen, denn nur dann kann der Arbeitgeber reagieren und auch die Vorschriften zur Beschäftigung von Schwangeren nach dem Mutterschutzgesetz einhalten und die erforderliche Gefährdungsbeurteilung machen.

Der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft besteht aber von Anfang an, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber davon Kenntnis hat oder nicht!

Dieser Kündigungsschutz gilt auch noch 4 Monate nach der Entbindung und auch vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (§ 17 MuSchG).

Eine Kündigung ist in dieser Zeit unzulässig. Findet in dieser Zeit eine Umstrukturierung in deinem Betrieb statt, kannst du nicht von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen sein.

Den ausführlichen Blogartikel, den ich als Gastbeitrag für die Mamacademy geschrieben habe, kannst du bei https://www.diemamacademy.de/post/k%C3%BCndigungsschutz-in-der-schwangerschaft lesen.

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