Teilzeit

Diese Rechte hast du als schwangere Arbeitnehmerin

  • Durch welches Gesetz bin ich in der Schwangerschaft im Beruf geschützt?
    • Die Rechte von schwangeren (und stillenden) Frauen sind im Muterschutzgesetz geregelt und findet automatisch Anwendung in einem Arbeitsverhälnits unabhänig von der Betriebsgröße und der Betriebszugehörigkeit.
  • Inwiefern besteht für mich Kündigungsschutz und ab wann und bis wann greift dieser?
    • Der Kündigungsschutz nach § 17 MuschG gilt von Beginn einer Schwangerschaft an (unabhängig davon, ob die Schwangerschaft schon mitgeteilt wurde) bis vier Monate nach der Entbindung
    • Der Kündigungsschutz gilt auch vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche.
    • Dieser besondere Kündigungsschutz bedeutet, dass in dieser Zeit eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht möglich ist. In absoluten Ausnahmefällen (Betriebsschließung, Diebstahl durch die Schwangere) ist erst nach einer Genehmigung durch die Mutterschutzbehörde auf Antrag des Arbeitgebers möglich.
  • Wie muss mein Arbeitgeber für meine und die Sicherheit meines Babys am Arbeitsplatz sorgen?
    • Sobald dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitgeteilt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet (§ 9 MuschG) eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchzuführen und zu prüfen, ob der Job während der Schwangerschaft zu gleichbleibenden Bedingungen durchgeführt werden kann oder ob Anpassungen erforderlich sind. In Betrieben mit Betriebsrat sind diese Gefährdungsbeurteilungen gemeinsam mit dem Betriebsrat durchzuführen.
  • Welche Berufe darf ich während der Schwangerschaft nicht mehr ausüben?
    • Wenn Anpassungen der beruflichen Tätigkeit für die Dauer der Schwangerschaft nicht möglich sind, kann es sein, dass die Tätigkeit nicht ausgebübt werden kann. Das kann in den Fällen sein, in denen eine gesundheitliche Gefährdung der werdenden Mutter oder des Kindes durch das Weiterarbeiten besteht.
    • Das ist regelmäßig der Fall in Bereichen mit hoher Ansteckungsgefahr, wie z.B. in Krankenhäusern oder in Kitas.
    • Es kann aber auch in Berufen sein, die körperlich anstrengend sind oder die eine Arbeit mit gefährlichen Stoffen erfordern. Es kann also in verschiedenen Branchen je nach Tätigkeit der Fall sein.
    • In diesem Fällen wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Die Schwangere erhält in dieser Zeit weiterhin ihr volles Gehalt. Der Arbeitgeber wiederum bekommt diese Leistung von der Krankenkasse zu 100% erstattet.
  • Was gilt im Bezug auf Nacht-, Wochenend- und Mehrarbeit?
    • Das Mutterschutzgesetz sieht für Schwangere Sonderregelungen vor:
    • Schwangere dürfen nicht über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus arbeiten (§ MuSchG)
    • In Bezug auf Nachtarbeit regelt § 5 MuschG: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Er darf sie bis 22 Uhr beschäftigen, wenn die Frau freiwillig dazu einwilligt. Diese Einwilligung ist jederweit widerrufbar.
    • zur Sonn- und Feiertagsarbeit regelt § 6 MuschG Folgendes: Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Der Arbeitgeber darf Schwangere an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigen, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt.
  • Was gilt für Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit?
    • Für die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sieht das Mutterschutzgesetz eine Freistellung von der Arbeit für die Dauer der Untersuchung vor. In § 7 Abs. 1 MuschG heisst es: Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.
  • Muss ich dem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitteilen?
    • Im Mutterschutzgesetz heisst es, dass eine Frau ihre Schwangerschaft mitteilen SOLL sobald sie es weiß ( § 15 Abs. 1 MuschG). Damit ist aber keine feste Frist vorgegeben und es bleibt in der Ermessensentscheidung der Frau, wann sie die Schwangerschaft mitteilt, am häufigsten ist es nach 12 Wochen. Je nach Job, macht es natürlich Sinn, die Schwangerschaft sofort mitzuteilen.

Für alle werdenden Mamas habe ich eine tolle Erleichterung für die Planung der Elternzeit, meinen digitalen Fahrplan Elternzeit mit einer Schritt für Schritt Anleitung, Formulierungsbeispielen und vielen Quicktipps!

weitere Blogartikel

Update Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung, mobiles Arbeiten und Homeoffice Kostenloses PDF zum Audiokurs Update Arbeitsrecht PDF Update Arbeitsrecht

weiterlesen »