Geburt des ersten Kindes am 15.06.2018, Du hast Elternzeit für zwei Jahre bis 15.06.2020 beantragt.
Du wirst in der Elternzeit schwanger, der errechnete Geburtstermin für das zweite Kind ist am 20.02.2020.
Obwohl Du in Elternzeit bist, hast Du die Möglichkeit das volle Mutterschaftsgeld für das zweite Kind von Deinem Arbeitgeber zu erhalten.
Da nach einem Jahr das Elterngeld ausgelaufen ist, bessert diese Zahlung enorm das Haushaltsgeld auf!